Vom Ratenkredit zur gewerblichen Finanzierung

gewerblichen finanzierungFinanzierungen und Ratenkredite unterliegen dem Verbraucherschutzgesetz, aber gilt dies für alle Interessenten der Ratenkredite? 

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Vor dem Verbraucherschutzgesetz sind aber nicht alle Kreditnehmer gleich. Die Reglungen des Verbraucherschutz gelten nur für Kredite an Privatkunden. 

Bei der Vergabe von Krediten ist es also von entscheidender Bedeutung, ob der Kreditnehmer ein privat Kunde oder ein gewerblicher Kunde ist. Als Privat Kunde gilt derjenige Personenkreis, der sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befindet und kein selbstständiges Gewerbe betreibt.

Bei einem Geschäftskunden geht man im Sinne des Verbraucherschutzes davon aus, das es sich um einen Vollkaufmann handelt.  

Diese Tatsache erlangt in soweit Bedeutung, dass für Private Kunden besonderer Schutzvorschriften gelten. Diese beziehen sich beispielsweise auf die vergleichbare Ausweisung des effektiven Jahreszinses um dem Verbraucher somit den Vergleich der einzelnen Kredite zu erleichtern. Die Preisangabenverordnung legt fest in welcher Art und in welchem Umfang die Angaben zu erfolgen haben. 

Als Gewerbetreibender unterliegen die erhaltenen Angaben des kreditgebenden Institutes nicht unbedingt dieser Verordnung. Hier wird das Vergleichen der einzelnen Kreditangebote wesentlich mühsamer und ist häufig nur noch von Fachleuten zu durchschauen. 

Bei Vollkaufleuten gelten die Regeln des Verbraucherschutzes nicht, da sie im Grunde genommen nicht als normale Verbraucher angesehen werden. Bei Gewerbetreibenden werden kaufmännische Kenntnisse und ein versierter Umgang mit dem Vertragsrecht vorrausgesetzt und bei einem gelernten Kaufmann ist Rechnungswesen und Vertragsrecht Bestandteil der Lehre.  

Für Freiberufler und Gewerbetreibende gilt: Finanzierungen und Ratenkredite gründlich vergleichen, damit der Ratenkredit sich nicht zum Alptraum entwickelt. 

 

 

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