Die Finanzierung von Immobilien durch einen Bausparvertrag

BausparvertragMit einem Bausparvertrag lässt sich die Finanzierung von Immobilien realisieren oder aber sie dienen als günstige Baukredite, auf jeden Fall bietet er gute Konditionen für die Baufinanzierung.  

Der Bausparvertrag ist einer der beliebtesten Finanzierungsobjekte in Deutschland. Insbesondere zur Konfirmation oder Kommunion gibt und gab es von den nächsten Verwandten häufig einen Bausparvertrag. 

Einen Bausparvertrag gibt es von Banken, aber auch von Bausparkassen. Wie der Name es schon ankündigt, handelt es sich hierbei um einen Sparvertrag für eine zukünftige bauliche Maßnahme das mithilfe eines zusätzlichen Bauspardarlehen der Bausparkasse verwirklicht wird.

Dabei ist es unerheblich ob neu gebaut, bestehendes Eigentum weiter vergrößert oder eine vorhandene Immobilie gekauft wird. Die Hauptsache ist es wird Wohnraum für den Eigennutz geschaffen. 

In einem Bausparvertrag wird eine Bausparsumme vereinbart, die der Bausparer bis zu einem vertraglich festgelegten Anteil ansparen muss. Die restlichen Anteile werden dem Bausparer, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist, in Form eines Bauspardarlehn zur Verfügung gestellt. 

Beispiel: Sie haben einen Bausparvertrag über 100.000 Euro abgeschlossen. Vereinbart sind 40 Prozent Ansparsumme. Wenn Sie 40.000 Euro angespart haben und ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, bekommen sie von der Bausparkasse die restlichen 60.000 Euro als Bauspardarlehen zur Verfügung gestellt für wohnwirtschaftliche Maßnahmen. 

Da die Schaffung von Wohnraum für den Eigenbedarf von der Bundesregierung gefördert wird, lassen sich mit einem Bausparvertrag jede Menge an staatlichen Zuschüssen und Prämien einfahren. Vermögenswirksame Leistungen können beispielsweise für einen Bausparvertrag genutzt werden. Besitzt man einen Vertrag können Arbeitnehmerzulagen und die staatliche Wohnungsbauprämie auch noch zusätzlich das angesparte Vermögen erweitern. 

In einem Bausparvertrag wird immer von einem Bausparguthaben gesprochen. Das ist die Summe ihrer Einzahlungen, der geleisteten Zahlungen aus vermögenswirksamen Leistungen, der Zinsen auf das Guthaben inklusive aller Prämien (beispielsweise Wohnungsbauprämie) und Zulagen (z.B. Arbeitnehmersparzulage).

Jeder Bausparvertrag besitzt auch eine Mindestsparzeit. In der Regel sind das 12 bis 80 Monate. Das ist der geringste Zeitraum der zwischen dem Beginn der Einzahlungen und der Zuteilung des Bauspardarlehen vergehen muss. Beachten sie bitte das der Zuteilungstermin noch von anderen Faktoren (z.B. Anspargrad, Bewertungszahl) beeinflusst wird.  

Diese Bedingungen für die Zuteilung des Bauspardarlehen unterscheiden sich von Kreditinstitut zu Kreditinstitut zum Teil stark voneinander. Die Bedingungen die zur Zuteilungsreife führen, müssen aber zwingend in den Allgemeinen Bedingungen der Bausparkasse aufgeführt werden. Bei einem Bauspardarlehen handelt es sich um ein Annuitätendarlehen mit einem vereinbarten Festzins über die gesamte Darlehnlaufzeit.  

Häufig wird mit dem Bausparvertrag auch gleichzeitig ein Regelsparbeitrag vereinbart. So werden die Zahlungen genannt, die der Bausparer monatlich zu leisten hat. Die Höhe des Betrages richtet sich häufignacvh der Höhe der Bausparsumme. Die Zahlungsweise dieses Betrages, also ob monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, das kann der Bausparer meistens selbst entscheiden. Ein Regelsparbeitrag ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. In einigen Fällen wird die Besparung des Bausparvertrages alleine den Wünschen des Kunden überlassen.  

Ein Bausparvertrag und die vertraglich vereinbarte Bauspardarlehen ist zuteilungsreif, wenn drei Faktoren zutreffen.

Als erstes muss natürlich die vereinbarte Mindestsparzeit erreicht werden. Als zweites muss das vereinbarte Bausparguthaben erreicht worden sein und als drittes muss die Bewertungszahl stimmen. Die Bewertungszahl wird aus der Bausparsumme, dem Sparguthaben und der Spardauer errechnet. Die Zuteilungsdauer kann von einem Jahr bis zu mehreren Jahrzehnten reichen. 

Ein Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, dieser Rechtsanspruch ist sogar vererbbar. In einigen Fällen kann die Bank oder Bausparkasse aber die Auszahlung des Bauspardarlehen verweigern. Wenn der Darlehennehmer beispielsweise über keinerlei Bonitäten verfügt. 

Ein weiterer großer Vorteil eines Bausparvertrages bildet die Tatsache, das der Darlehnsnehmer das Bauspardarlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen kann.

Es werden keine Vorfälligkeitsentschädigungen wie bei anderen Krediten fällig. 

Wer zu guten Konditionen eine Baufinanzierung sucht oder günstige Baukredite, der sollte sich mal eine Bausparvertrag näher anschauen. Damit legten schon unsere Großeltern den Grundstein für die Finanzierung von Immobilien. 

 

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