Das Darlehen, die Zinsen, alles regelt der Kreditvertrag
Anbieter eines Ratenkredit locken mit dem Versprechen für günstige Darlehen und Zinsen die Verbraucher an. Aber was ist ein Darlehen im rechtlichen Sinne ? Damit befasst sich folgender Beitrag.
Jedem Darlehen liegt ein Kreditvertrag zugrunde. Zeit sich ein wenig mit dem Vertrag zwischen Darlehnsnehmer und Darlehnsgeber zu beschäftigen und seine rechtlichen Grundlagen zu betrachten.
Der Kreditvertrag beinhaltet, wie jeder andere Vertrag auch, die grundsätzliche Einigung der beiden Parteien über die essenziellen Absichten - „essentialia negotii".
Bei einem Darlehen sind das: Die Kreditsumme (gegebenenfalls die Sache) und die Verzinsung des Darlehns und die Rückzahlungsvereinbarung. Was die Ausgestaltung des Kreditvertrages im Detail angeht, so obliegt das den beiden Vertragsparteien.
Das Darlehen kann als Gelddarlehen oder auch als Sachdarlehen gewährt werden. Bei einem Gelddarlehen wird ein Zinssatz angegeben, der vom Darlehnsnehmer zu entrichten ist. Die Zahlungsweise der Zinsen unterscheidet sich von Darlehn zu Darlehen.
Wird nichts weiteres vereinbart ist der fällige Jahreszins am Ende eines jeden Jahres während der Kreditlaufzeit zu bezahlen. Liegt die Laufzeit des Darlehns unter einem Jahr, wird der vereinbarte Zinssatz am Ende der Kreditlaufzeit oder bei Rückzahlung der Darlehnssumme fällig. Geregelt wird das im Paragrafen 488 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Zu den weitere Kosten die bei einem Kreditvertrag entstehen können, sind die Darlehngebühren am häufigsten vertreten. Die Höhe diese Leistungen ist nicht festgelegt und richtet sich in der Regel nach der Höhe der Kreditsumme. In einigen Fällen wird auch eine Vermittlungsprovision oder Gebühr fällig. Durch die Vertragsfreiheit sind recht großzügige Ausgestaltungen dieser Reglung möglich. Hier lohnt sich unbedingt ein Vergleich der Kreditangebote, da diese zusätzlich berechneten Leistungen sich von Kreditinstitut zu Kreditinstitut stark unterscheiden. Besonders auf die Zahlung einer Gebühr für die Vermittlung sollte auf jeden Fall verzichtet werden, dafür ist heutzutage das Angebot an frei verfügbaren Krediten einfach zu groß.
Es gibt noch die Möglichkeit eines Sachdarlehn. Bei einem Sachdarlehn muss es sich nach Paragraf 607 des BGB um eine vertretbare Sache handeln. Der Darlehnsnehmer wird Eigentümer der Sache, das unterscheidet ein Sachdarlehn grundsätzlich von einem Pacht- oder Mietvertrag. Ein verbrauchen und auch eine verkaufen der Sache ist dem Darlehnsnehmer erlaubt.
Der Darlehnsnehmer ist aber gleichzeitig verpflichtet dem Darlehnsgeber nach Beendigung des Darlehensverhältnisses ein ebenfalls vertretbare Sache gleicher Art und Güte zurück zugeben.
Bei den meisten Kreditverträgen handelt es sich dem Verhältnis nach um einen gegenseitigen Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer, aber nur wenn der Darlehnsgeber den Darlehnsnehmer zu Zinszahlungen verpflichtet hat. Ansonsten handelt es sich zwischen den Beiden um ein Dauerschuldverhältnis.
In einigen Sonderfällen gibt es das unentgeltliche Darlehen, beispielsweise wenn der Großvater einem in bei einem finanziellen Engpass weiterhilft. Nach gültiger Rechtsaufassung liegt hier kein gegenseitiger Vertrag vor, weil man davon ausgeht das die sonst vorliegende Rückerstattungspflicht, nicht die Gegenleistung für den Empfang des Darlehens darstellte.
Wird zwischen Darlehnsnehmer und Darlehnsgeber keine Frist oder ein Zeitpunkt für die Rückerstattung des Darlehns vereinbart, dann wird die Fälligkeit des Darlehns von einer Kündigung herbeigerufen. Die Kündigungsfrist beläuft sich in diesem Fall auf drei Monate nach Eingang der Kündigung.
Für eine Kündigung innerhalb einer vereinbarten Kreditlaufzeit bedarf es einer einvernehmlichen Aufhebung. Ansonsten kann der Kreditvertrag auch einseitig durch das Zustandekommen von vertraglich vereinbarten oder gesetzlich geregelten Fällen erfolgen.
Das sind die rechtlichen Grundlagen an denen sich alle Anbieter eines Ratenkredit halten müssen. Darlehen, Zinsen und Rückzahlung sind das Produkt von Angebot und Nachfrage und werden zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt. Der beste Weg für den Verbraucher zu einem günstigen Darlehen, ist wohl der Vergleich der vorhandenen Angebote. Hier gilt es genau seine Bedürfnisse und Möglichkeiten zu erkennen und sich dementsprechend das passende Kreditangebot auszusuchen. Dank den Möglichkeiten im Internet heutzutage kein Problem mehr.

